Preise:
 
Freitagsticket:
VVK 15,- Euro / AK 19,- Euro
 
Samstagsticket:
VVK 29,- Euro / AK 33,- Euro
 
Kombiticket:
VVK 36,- Euro / AK 40,- Euro
 
Campen:
kostenlos
 
Parken:
kostenlos
 
 
Anreise/Öffnungszeiten/Abreise:
 
Bändchenausgabe/Tickets
Freitags: ab 17.00 Uhr
Samstags: ab 9.00 Uhr
 
 
Camping-Ground
Geöffnet von Freitags 12.00 Uhr bis Sonntags 14.00 Uhr
 
 
Festival:
Freitags:
Einlass 17.00 Uhr / Beginn 18.00 Uhr
 
Samstags:
Einlass 9.00 Uhr / Beginn 10.00 Uhr
 
 
Essen/Getränke
Es wird ausreichend Imbiß-und Getränkestände geben mit einem reichhaltigen Angebot inklusive einer Cocktailbar.
 
 
Hygiene/Sauberkeit
 
Toiletten
Auf dem Festivalgelände wird es ein Toilettenhaus geben! Für die Campingplätze gibt es Toilettenwagen. Wir bitten alle, diese auch zu benutzen, da es sonst Streß mit den Anliegern und Behörden gibt. Also im Eurem eigenen Interesse, damit wir künftig auch wieder optimale Bedingungen bieten können.
 
Müll
Für Müll gilt das gleiche. Wir bitten alle in eigenem Interesse die Plätze sauber zu verlassen und die Müllbeutel zu benutzen, damit wir die Campingplätze direkt am Festivalgelände im kommenden Jahr wieder anbieten können und das dann wieder kostenlos. Wenn wir hier großen Aufwand für die Reinigung betreiben müssen, wird das wohl kaum möglich sein.
 
 
Sicherheit
Tiere sind weder auf dem Festivalgelände noch auf dem Campingplatz erlaubt. Im Sinne der Tiere!
 
Glasbehälter sind auch auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Ebenso verboten sind Waffen aller Art und Feuerwerkskörper. Panzer nur mit Gummischutz für die Ketten etc. ! Alles weitere siehe unter AGB´s.
 
Sollte jemand sich verletzten hilft Euch das DRK welches ein eigenes Zelt auf dem Festivalgelände hat.
 
Die Security´s und Ordner stehen Euch sicherlich gerne für alle anfallenden Fragen zur Verfügung.
 
Wir empfehlen Ohrstöpsel!
 
 
Jugendschutz
Wir halten uns natürlich auch an das Jugendschutzgesetz. Bitte denkt an die nötigen Formulare wenn Ihr noch nicht volljährig seid (Erziehungsbeauftragung). Ausweise nicht vergessen!!!. Die Eingangskontrolle schickt Euch ohne ausreichende Legitimation direkt wieder nach Hause!!!
 
16-18 Jahre
Dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr anwesend sein, danach nur mit einer volljährigen Begleitperson und ebenfalls mit dem von den Eltern unterschriebenen Formular.
 
ab 18 Jahre
Haut rein!
 
Für die Altersklassen 16-18 und ab 18 wird es unterschiedliche Festivalbändchen geben zur Kontrolle an den Getränkeständen.
 
 
Sound
Wir haben eine Anlage die, nach Aussage der PA-Jungs “einen brachialen Heavy-Metal Sound liefert”. Das läßt uns doch zuversichtlich stimmen? 75Also wer sich gerne Unterhalten möchte oder in Ruhe ein Bier trinken, sollte sich in das hintere Drittel begeben, wer die volle Dröhnung möchte, begiebt sich in Richtung FOH-Stand.
 
 
Anfahrt
Das Festivalgelände II befindet sich im Industriegebiet in 49824 Emlichheim, Emslandstr./Ostersand. Das Gelände wird in Emlichheim ausgeschildert sein.
 
 

.

 

Karte

Erziehungsbeauftragung

(nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)

 

 Hiermit erklären wir,

 

 ______________________________ 

 (Vor- und Zuname Mutter)  

 

 ______________________________

 Vor- und Zuname Vater)

 

 _____________________________________________________________________________

 (Anschrift)                      (Telefon)

 

 dass für unsere(n) minderjährige(n) Sohn / Tochter 

 

 _____________________________________________________

 (Name, Vorname, Geburtsdatum)

 

für die Veranstaltung

Cat-Rock Festival

Festivalgelände II

49824 Emlichheim

 

am 15. + 16. August 2008

 

 a) bis ____________ Uhr

  oder

 b) bis zum Ende der Veranstaltung (nicht zutreffendes streichen)

 

 Herr/Frau

 

 _______________________________________________________________________________________________________

 (Name, Vorname, Geburtsdatum des Erziehungsbeauftragten)

 

 _______________________________________________________________________________________________________

 (Anschrift)  (Telefon)

 (bitte Personalausweis mitführen und vorlegen)

 

 die Erziehungsaufgaben wahr nimmt.

 

 Mein Kind darf auch vom _________ bis zum _________ in Begleitung der

 Begleitperson vor Ort in Emlichheim campen.

 

 

 Mit nachfolgender Unterschrift bestätigt der Erziehungsbeauftragte die    

 Übernahme der Erziehungsaufgaben mit allen damit verbundenen Rechten und

 Pflichten (s. auch folgender Text!)

 

______________________________________________

(Unterschrift der erziehungsbeauftragten Person)

 

 Wir, die Eltern, kennen die Begleitperson und vertrauen ihr. Zwischen ihr und 

 unserem Kind besteht ein Autoritätsverhältnis. Sie hat genügend erzieherische 

 Kompetenz um unserem Kind Grenzen setzen zu können (vor allem hinsichtlich 

 Alkoholkonsum). Wir haben mit ihr auch vereinbart, wann und wie unser Kind

 wieder nach Hause kommt. Wir wissen, dass sowohl unser(e) minderjährige(r)

 Sohn/Tochter, wie auch die von uns mit Erziehungsaufgaben beauftragte Person im

 Falle einer Kontrolle in der Lage sein müssen, sich auszuweisen.

 

 Achtung: Aufsichtsübertragungen können nur für den jeweiligen Abend erteilt

 werden. Eine Übertragung auf Gastwirte bzw. Veranstalter ist unzulässig! Die

 erziehungsbeauftragte Person muss in der Lage sein, gewissenhaft die Aufsicht

 für den Jugendlichen zu gewähren (z. B. Alkoholkonsum) und muss während des

 gesamten Aufenthaltes des Jugendlichen bei der Veranstaltung ebenfalls anwesend

 sein. Der/die volljährige Freund/in der/des Jugendlichen kann nicht

 erziehungsbeauftragte Person sein!

 

 Mit nachfolgender Unterschrift bestätigen wir, dass wir die Hinweise auf diesem

 Formular gelesen haben und der oben genannten Person (Erziehungsbeauftragter)

 für den angegebenen Zeitraum die Erziehungsaufgaben mit allen damit verbundenen

 Rechten und Pflichten übertragen.

 

 Für eventuelle Rückfragen sind wir am Veranstaltungsabend telefonisch unter

 

 ____________________________________ erreichbar.

 (Telefonnummer)

 

 _____________________________________

 (Ort, Datum)

 

 ____________________________________          ____________________________________

 (Unterschrift sorgeberechtigte Mutter)         (Unterschrift sorgeberechtigter Vater)

 

 Wichtiger Hinweis: Gefälschte Unterschriften oder bewusste Falschangaben

 werden lt. § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) als „Urkundenfälschung“

 behandelt und strafrechtlich verfolgt!