| Rechtliche Hinweise
Verweise und Links Urheberrecht Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Allgemeine Bedingungen Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters. Jugendliche von 16-18 Jahren, die nach 24 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände bleiben möchten haben nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten mit gültigem und unterschriebenem Erziehungsbeauftragungsformular Zutritt. Säuglingen und Kindern bis einschließlich dem 15. Lebensjahr ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprecher Boxen ist zu vermeiden. Der Gebrauch von Ohrenstöpseln wird dringend empfohlen. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Haftungsansprüche sind begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Plastikflaschen, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Tetrapacks mit nichtalkoholischem Inhalt sind in verbraucherüblichen Mengen auf dem Gelände erlaubt. Das Verbreiten rechts-/ und linksextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern sofern der Besucher nicht bereit ist Aufzeichnungsgeräte (Audio und Video) zurückzulassen oder abzugeben. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Käufer ist für die Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf den Camping- und Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt. Das Parken und Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet werden. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Diese Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Das Parken beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Parkplatz ausgewiesenen Flächen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Mit dem Veranstalter ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des Parkplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Der Benutzer hat sein Fahrzeug so abzustellen, daß eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den Flucht- und Rettungswegen und sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Benutzer diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Benutzers umzustellen.
Cat-Rock CompanyCarsten Hoppe Ginsterweg 13 49843 Uelsen e-mail: info@cat-rock.net |
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